Kontaktaufnahme
Der erste Schritt besteht in einer unverbindlichen Kontaktaufnahme. Bitte senden Sie mir über das Kontaktformular eine E-Mail unbedingt unter Angabe Ihrer Telefonnummer und Ihres Therapiewunsches.
„Erstgespräch“ / Psychotherapeutische Sprechstunde
Gemeinsam vereinbaren wir einen Termin für bis zu 3 x 50 min im Rahmen der inzwischen vorgeschriebenen Psychotherapeutischen Sprechstunden. Hier geht es neben einem ersten Kennenlernen darum, dass ich mir einen Überblick über Ihre Beschwerden verschaffen kann und u.a. beurteilen kann, ob eine ambulante Psychotherapie in Ihrer aktuellen Situation geeignet ist. Außerdem informiere ich Sie über die möglichen Formen einer ambulanten Psychotherapie. Gemeinsam besprechen wir, welche Form (Kurzzeitherapie, Langzeittherapie, Einzel-oder Gruppentherapie, psychotherapeutische Akutbehandlung) nötig und sinnvoll erscheint oder ob Ihre Themen eher mit einer Paartherapie oder in Coaching-Sitzungen bearbeitet werden sollten.
Sie als Patient bekommen einen ersten Eindruck von meiner Vorgehensweise und können dringende Fragen klären.
Probatorische Sitzungen
In weiteren bis zu 4 möglichen Sitzungen, der sogenannten probatorischen Phase, schließt sich eine ausführliche Diagnostik, biographische und berufliche Anamnese sowie die Analyse Ihres Problems und der Entstehungsbedingungen an.
In den gemeinsamen Gesprächen können wir darüber hinaus die Ziele festlegen, die Sie mit Hilfe der Psychotherapie erreichen möchten und ein Behandlungsplan kann entstehen.
Therapie
Auf Grundlage der Informationen aus den probatorischen Sitzungen wird bei Bedarf und auf Ihren Wunsch ein Therapieantrag an Ihre Krankenkasse gestellt. Der Umfang einer Therapie richtet sich nach der jeweiligen Symptomatik (z.B. Kurzzeitherapie, bis 2 x 12 Sitzungen, Langzeittherapie bis 60 Sitzungen).
Die Therapiesitzungen finden zu Beginn der Therapie in der Regel einmal pro Woche statt und dauern generell 50 Minuten.
Abrechnung einer Psychotherapie
Privatversicherte / Beihilfe
Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP / Ärzte GOÄ. Es hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine (sogenannte probatorische Sitzungen). Eine weiterführende Therapie muss durch Sie bei Ihrer Kasse im Vorweg beantragt werden.
Bitte klären Sie im Vorweg unbedingt mit Ihrer privaten Krankenversicherung in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden.
Sie erhalten eine Privatrechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können.
Gesetzlich Versicherte
Die Zulassung für die Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen ist bestehend. Das bedeutet, dass die Kosten direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden können, da Psychotherapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und Interesse an einem Therapieplatz bei mir haben, kontaktieren Sie mich bitte.
In einem Gespräch kann dann geklärt werden, ob derzeitig ein freier Therapieplatz zur Verfügung steht. Ich benötige dann lediglich zu Beginn der Behandlung sowie dann folgend immer zum Quartalsbeginn Ihre Versichertenkarte.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Kosten für Ihre Therapie auch selbst übernehmen. Bei Anwartschaft auf Verbeamtung, geplantem Wechsel in eine private Krankenkasse oder Abschluss einer Zusatzversicherung kann das unter Umständen von Bedeutung sein, da hierfür oft Angaben zu Behandlungen der letzten 5 Jahre angefordert werden.
Ihr Vorteil ist in diesem Fall, dass keinerlei Informationen an Dritte (d.h. den Kostenträger) weitergegeben werden, denn in diesem Fall entfällt eine Befunderstellung für die Krankenkasse. Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP / Ärzte GOÄ.
Paartherapie
Paartherapie ist keine Kassenleistung und deshalb nicht erstattungsfähig. Die Kosten müssen privat von Ihnen getragen werden.
Fragen zur Honorierung erläutere ich gern auf Anfrage.
Coaching
Coaching ist keine Kassenleistung und deshalb nicht erstattungsfähig. Die Kosten müssen privat von Ihnen getragen werden.
Die Kosten für eine Beratungs-bzw. Coaching-Stunde erfragen Sie bitte bei mir.